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Verlassenschaften

Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

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Notare genießen besonderes Vertrauen der Justiz. Der Notar ist unabhängig, unparteiisch, gleich einem Richter.

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Nach jedem Todesfall wird automatisch vom Bezirksgericht das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren wird von uns als Gerichtskommissär für das Gericht durchgeführt.

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Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten neutral und objektiv im Sinne aller Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden und das Vermögen ordnungsgemäß an die rechtmäßigen Erben übertragen wird.

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